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PILZESAMMELN

Tipps und Gebühr

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Raccolta Funghi in Val di Sole | © Archivio APT Val di Sole - Ph Tommaso Prugnola

DIE BESTEN PLÄTZE, NÜTZLICHE INFORMATIONEN, UNSERE TIPPS: DER UMFASSENDE LEITFADEN

Pilze sammeln im Val di Sole

Pilze schmecken immer gut, aber ganz besonders lecker sind sie, wenn man sie selbst zwischen Moos und Tannennadeln im schattigen Schweigen der Wälder gesucht hat. Kennen Sie die große Freude, einen Pilz in der Ferne auszumachen, näherzukommen und zu erkennen, dass er essbar ist? Der Moment, wenn man ihn schön geputzt in den Korb legt, trägt in sich den Duft der Erwartung - schon überlegen Sie, wie Sie Ihre kostbare «Beute» zubereiten werden, schon schmecken Sie ihn auf der Zunge. Möchten Sie das auch erleben, aber kennen sich mit Pilzen nicht aus? Kein Problem: Im Val di Sole können Sie im Sommer an Pilzwanderungen, Filmvorführungen, Treffen mit Fachleuten und Pilzausstellungen teilnehmen.

IN DER AUTONOMEN PROVINZ TRIENT

Regelung für das Sammeln von Pilzen

Das Sammeln von Pilzen in der Autonomen Provinz Trient wird durch das Landesgesetz Nr. 11 vom 23. Mai 2007 und der nachfolgenden Durchführungsbestimmung Nr. 23-25 vom 26. Oktober 2009 geregelt. Hier zitieren wir die wichtigsten Artikel (den vollständigen Text erhalten Sie in den Tourist-Info-Burös des Tals).

Art. 1 0 - Art und Weise des Sammelns

- Im Gebiet der Provinz ist das Sammeln von wild wachsenden, essbaren und nicht essbaren Pilzen bis zu einer Menge von höchstens 2 kg pro Tag und Person über 10 Jahren erlaubt.
- Der zulässige Grenzwert gilt nicht, wenn ein Einzelexemplar, nicht zusammen mit anderen, bereits allein den genannten Grenzwert überschreitet.
- Die Pilzsammler sind verpflichtet, die Pilze vor Ort kurz zu putzen und sie ausschließlich in durchlöcherten festen Behältern zu transportieren.
- Es ist verboten, die Pilze im Erdreich zu beschädigen. Zum Sammeln dürfen keine Rechen, Haken oder andere Hilfsmittel verwendet werden, die die Humusschicht beschädigen könnten.

Art. 1 2 - Anzeige über Sammeln von Pilzen

- Die Anzeige über das Sammeln von Pilzen ist personengebunden und nicht übertragbar.

Art. 22 - Allgemeine Bestimmungen

- Minderjährige unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person Pilze sammeln, der zulässige Grenzwert gilt unverändert.
- Das Sammeln … von Pilzen … ist von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr erlaubt.

Raccolta Funghi in Val di Sole | © Archivio APT Val di Sole - Ph Stefano Cristoforetti

WO KANN MAN GENEHMIGUNGEN KAUFEN?

Genehmigungen und Preise

Die Genehmigungen zum Sammeln von Pilzen gelten auf dem gesamten Gebiet des Val di Sole, das die folgenden 13 Gemeinden umfasst: Vermiglio, Peio, Ossana, Pellizzano, Mezzana, Commezzadura, Dimaro Folgarida, Croviana, Malé, Terzolas, Caldes, Cavizzana und Rabbi.

Die Genehmigungen zum Sammeln von Pilzen können folgende Geltungsdauer haben (mit entsprechender Gebühr). Ermäßigungen mit Ersatzerklärung, die in den Tourist-Info-Burös des Tals auszufüllen ist.
1 TAG 10,- €   Ermäßigter Preis 18,- €*
3 TAGE 18,- €   Ermäßigter Preis 17,- €*
1 WOCHE  (7 Tage) 24,- €   Ermäßigter Preis 23,- €*
2 WOCHEN (14 Tage) 40,- €   Ermäßigter Preis 35,- €*
30 UND 90 TAGE 60,- €   Ermäßigter Preis 50,- €*
120 TAGE 120,- €   Keine Ermäßigung (kein Geoticket)


Die gewünschte Genehmigung kann wie folgt bezahlt werden:

  • ONLINE über die Website www.geoticket.it oder über die APP Geoticket
  • in den TOURIST-INFO-BÜROS des Tals

 
* ERMÄSSIGTER PREIS: Eine Ermäßigung erhalten: Personen, die sich an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen zu touristischen Zwecken in einer Gemeinde der Provinz Trient aufhalten, Personen, die seit mindestens fünf Jahren in einer Gemeinde der Provinz Trient gemeldet und wohnhaft sind oder einen Elternteil haben, der in einer Gemeinde der Provinz Trient gemeldet und wohnhaft ist, und Personen, die ein Eigentumsrecht oder ein anderes reales Recht an Wohnimmobilien haben, die in einer der Gemeinden stehen, die sich der überkommunalen Regelung im Rahmen des Gebiets der 13 Gemeinden des Val di Sole angeschlossen haben.  Um in den Genuss der Ermäßigung zu gelangen, muss eine Ersatzerklärung vorgelegt werden.
Laden Sie das Formular der Selbsterklärung für die Ermäßigung auf die Preise für das Sammeln von Pilzen herunter (pdf)

PILZE UND WÄLDER

Praktische Ratschläge

DIE AUSRÜSTUNG

Tragen Sie Kleidung, die zur Umgebung passt: Bedecken Sie die Beine gut und halten Sie leichte Regenkleidung parat. Bringen Sie einen starren und gut belüfteten Korb mit, in den Sie die Pilze legen können. Vermeiden Sie auf jeden Fall verformbare und wasserdichte Behälter. Halten Sie ein Messer bereit. Sie benötigen es, um die Pilze zu putzen, nicht um sie zu ernten oder am Boden abzuschneiden.

DIE SAMMLUNG

Sammeln Sie ganze Pilze, ohne sie auszureißen oder am Stielansatz abzuschneiden. Gehen Sie vorsichtig vor, damit möglichst alle morphologischen Merkmale der Pilze unverändert bleiben, da sie zur Bestimmung der Pilzart wichtig sein können. Bekannte Pilze werden sofort geputzt und in den Korb gelegt. Pilze, die Sie nicht kennen, sind gesondert in einem anderen Behälter aufzubewahren. Sammeln Sie nur wenige Exemplare davon und legen Sie diese einem Fachmann zur Begutachtung vor. 
Sammeln Sie nur frische Pilze, da sie besser verträglich sind. Übergehen Sie alte, verdorbene, wurmstichige oder bereits verfaulende Pilze. Giftige Pilze und alle Pilze, die nicht gesammelt werden, sind jedoch zu schonen und dürfen nicht zertreten oder zerstört werden. Denn sie könnten zu Studienzwecken von Fachleuten genutzt werden und spielen auf jeden Fall weiterhin ihre Rolle für das biologische Gleichgewicht des Waldes.

DIE VERGIFTUNG PRÄVENTION UND ERSTE HILFE

Zeigen Sie im Zweifelsfall Ihre gesammelten Pilze, die Sie essen möchten, immer einem Fachmann. Essen Sie keine unbekannten Pilze oder Pilze, bei denen die Essbarkeit nicht sicher festgestellt wurde. Verzichten Sie auf empirische Mittel zur Pilzbestimmung (Münzen oder Silberlöffel, Knoblauch, Milch etc.).
Bei Beschwerden nach kurzer Inkubationszeit (bis zu 3 Stunden nach der Mahlzeit): Den Patienten zum Erbrechen bringen, den Arzt rufen und einen Pilzfachmann konsultieren. Bei Beschwerden nach längerer Inkubationszeit (zwischen 8 und 48 Stunden nach der Mahlzeit): Sofort ins Krankenhaus einliefern lassen, dem ärztlichen Personal die Uhrzeit der Mahlzeit angeben und einen Pilzfachmann konsultieren, um den giftigen Wirkstoff zu bestimmen. Dem Vergifteten keinen Alkohol geben.

Vorsicht in den Bergen